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40 Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a EStG, § 108b EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

40 Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a EStG, § 108b EStG)

Rz 1321 LStR
Für Beiträge zu Pensionszusatzversicherungen, zu Pensionskassen, zu betrieblichen Kollektivversicherungen iSd § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung und bei Erwerb von Anteilen an prämienbegünstigten Investmentfonds wurde eine Prämienbegünstigung geschaffen. Diese Prämienbegünstigung wurde im Wesentlichen der Bausparförderung nachgebildet. Die begünstigte Bemessungsgrundlage beträgt maximal € 1.000,–.

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