Die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind idR die Abschreibung und die Fremdkapitalzinsen. Als Nutzungsdauer sind grundsätzlich 66,67 Jahre anzusetzen (AfA 1,5 %). Besonderheiten bestehen auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Abschreibung (insbesondere nach unentgeltlichem Erwerb).