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3. Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Pummerer15. AuflAugust 2023

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen nehmen im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte eine Sonderstellung ein. Durch die Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25 % auf Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten oder 27,5 % auf andere Kapitaleinkünfte können bei Einkünften aus Kapitalüberlassung keine Werbungskosten iZm diesen Einkünften berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn von der Regelbesteuerung Gebrauch gemacht wird (§ 27a Abs 5 iVm § 20 Abs 2).

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