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1. Allgemeines

Pummerer15. AuflAugust 2023

Bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten sind Wertänderungen der Steuerquelle idR nicht steuerwirksam. Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern führt nur dann zu Einnahmen, wenn dies ausdrücklich angeordnet ist.

Wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt für die zeitliche Zuordnung der Geschäftsfälle das Zufluss- bzw Abflussprinzip (§ 19).

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