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2. Entschädigung im Bauverfahren

Kind1. AuflMärz 2008

Die sukzessive Kompetenz der ordentlichen Gerichte besteht auch dann, wenn der nach § 38 Abs 8 Wr BauO ergangene Bescheid, der nach Festsetzung der endgültigen Kosten die restliche Ausgleichszahlung anordnet, bekämpft wird.

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