Gemeinden haften den Bauwerbern in Hochwasserabflussgebieten für Schäden aus einer Überflutung, wenn sie trotz Hochwassergefährdung ein Gebiet in Bauland umwidmen.
Gemeinden haften den Bauwerbern in Hochwasserabflussgebieten für Schäden aus einer Überflutung, wenn sie trotz Hochwassergefährdung ein Gebiet in Bauland umwidmen.