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1. Umgehungsgeschäft bei Umwidmung

Kind1. AuflMärz 2008

Der Zweck des § 38 Abs 6 Oö ROG besteht darin, die gerechtfertigten Interessen betroffener Eigentümer von Grundflächen, die ein Grundstück im Vertrauen auf die Wirkung eines die Bebaubarkeit ausschließenden Flächenwidmungsplanes veräußerten, zu berücksichtigen.

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