Die Entnahme eines Wirtschaftsgutes für außerbetriebliche Zwecke ist mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten und zu buchen (ausgenommen Grund und Boden).
Die Entnahme eines Wirtschaftsgutes für außerbetriebliche Zwecke ist mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten und zu buchen (ausgenommen Grund und Boden).