Ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens scheidet im Normalfall durch Verkauf bzw. Tausch aus dem (inländischen) Betriebsvermögen aus. Es gibt jedoch einige weitere Varianten, wie ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (und natürlich auch des Umlaufvermögens) aus dem Betrieb ausscheiden kann:
Entnahme für betriebsfremde Zwecke (in erster Linie private Zwecke, aber auch andere außerbetriebliche Zwecke)