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1. Geltungsbereich

Galla1. AuflMai 2021

In § 1 Abs 2 bis Abs 4 KoPl-G wird der Geltungsbereich des Gesetzes festgelegt durch eine allgemeine Definition und die Auflistung der Ausnahmen.

Die allgemeine Definition lautet:

In- und ausländische Diensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Kommunikationsplattformen anbieten, unterliegen diesem Bundesgesetz.

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