Vorab ist ein erster Überblick zum Regelungsgehalt dieses Gesetzes zu geben:
Anwendungsbereich: In- und ausländische kommerzielle Diensteanbieter mit mehr als 100.000 Nutzern und zumindest € 500.000,– Umsatz, jeweils pro Jahr; Ausnahmen: Plattformen zwecks Vermittlung/Verkauf von Waren, Dienstleistungen, Immobilien oder Stellen; Online-Enzyklopädien, Lernplattformen; Kommunikationsplattformen von Medienunternehmen; Video-Sharing-Plattformen.