Ob eine Person für ihren dauernden Aufenthalt in Österreich einen konstitutiven Rechtstitel (Aufenthaltstitel) benötigt oder Niederlassungsfreiheit genießt, richtet sich nach ihrer Staatsangehörigkeit.
Ob eine Person für ihren dauernden Aufenthalt in Österreich einen konstitutiven Rechtstitel (Aufenthaltstitel) benötigt oder Niederlassungsfreiheit genießt, richtet sich nach ihrer Staatsangehörigkeit.