Die Aufnahme einer unselbstständigen Beschäftigung durch Personen, die nicht im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sind oder als EU-Bürger Niederlassungsfreiheit genießen, setzt grundsätzlich voraus, dass sie über einen zu diesem Zweck berechtigenden Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) bzw dem Fremdenpolizeigesetz (FPG) verfügen. Während im FPG der kurzfristige Aufenthalt Fremder in Österreich geregelt wird, ist das NAG Rechtsgrundlage für die Aufenthaltsberechtigung von Personen, die sich auf Dauer (oder zumindest langfristig) in Österreich niederlassen wollen.