Unter einem Aufenthaltstitel ist jede von den Behörden eines Mitgliedstaates ausgestellte Genehmigung zu verstehen, die einen Drittstaatsangehörigen zum rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates berechtigt. Die verschiedenen Arten und die Form der Aufenthaltstitel sind in § 8 NAG sowie im Besonderen Teil des NAG (§ 41 NAG bis § 76 NAG) geregelt. Je nach Herkunft, gewünschter Dauer des Aufenthaltes und des Verwandtschaftsverhältnisses zu Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft werden folgende zehn Arten von Aufenthaltstiteln unterschieden.