Aufgrund seiner zentralen und immer stärkeren Bedeutung als Bewertungsmaßstab in verschiedenen Standards hat das IASB die Definition und die Ermittlung des Fair Value in einem eigenen Standard geregelt: IFRS 13. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen; die erstmalige Anwendung erfolgt prospektiv. Die vorzeitige Anwendung ist gestattet; als Erleichterung bei einer vorzeitigen Anwendung besteht für Anhangangaben der Vergleichsperiode keine Angabepflicht.