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1. Allgemeines

Grünberger22. AuflOktober 2024

Aufgrund seiner zentralen und immer stärkeren Bedeutung als Bewertungsmaßstab in verschiedenen Standards hat das IASB die Definition und die Ermittlung des Fair Value in einem eigenen Standard geregelt: IFRS 13. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen; die erstmalige Anwendung erfolgt prospektiv. Die vorzeitige Anwendung ist gestattet; als Erleichterung bei einer vorzeitigen Anwendung besteht für Anhangangaben der Vergleichsperiode keine Angabepflicht.

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