In den vergangenen Jahren traten im europäischen Enforcement Zweifelsfälle im Zusammenhang mit steuerlichen Betriebsprüfungen auf. So verzichteten Unternehmen auf Steuerrückstellungen mit dem Argument, dieser Sachverhalt würde von ihren Steuerbehörden in der Praxis nicht oder so selten geprüft, weshalb unabhängig von der steuerlichen Rechtslage mit keiner Zahlung zu rechnen sei. Die Fälle wurden an das IFRIC herangetragen, das dahinter eine grundsätzliche Problematik erkannte und diese mit IFRIC 23 gelöst hat.