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1. Allgemeine Anmerkungen

Fritz1. AuflMai 2020

i. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Gewerbeordnung erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die gewerbsmäßig ausgeübt werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.

Die Gewerbeordnung gilt nicht für gesetzlich verbotene Tätigkeiten (§ 1 Abs 1 GewO); diese können nicht Gegenstand eines Gewerbes sein.

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