i. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Gewerbeordnung erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die gewerbsmäßig ausgeübt werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Die Gewerbeordnung gilt nicht für gesetzlich verbotene Tätigkeiten (§ 1 Abs 1 GewO); diese können nicht Gegenstand eines Gewerbes sein.