Abberufung durch Gerichtsurteil aus wichtigem Grund (Minderheitenrecht)
Sinngemäße Anwendung der §§ 117 und 127 UGB
Klageberechtigt sind die übrigen Gesellschafter
Abberufung durch Gerichtsurteil aus wichtigem Grund (Minderheitenrecht)
Sinngemäße Anwendung der §§ 117 und 127 UGB
Klageberechtigt sind die übrigen Gesellschafter