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2. Die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers

Fritz1. AuflMai 2020

Begriff: Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist eine natürliche Person, die

von der GmbH als Gewerbeinhaberin bestellt wird;die für den Gewerbeantritt erforderlichen persönlichen und (bei reglementierten Gewerben) fachlichen Voraussetzungen (Befähigungsnachweis) erfüllt;

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