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10.12 Berichtswesen

Jaufer4. AuflMärz 2022

10.12.1 Berichterstattung an den Aufsichtsrat

Gem § 81 AktG bzw § 28a GmbHG ist der Vorstand bzw die Geschäftsführung15231523Für die GmbH-Geschäftsführer besteht die Berichterstattungspflicht, wenn ein Aufsichtsrat als Kontrollorgan der Geschäftsführung fakultativ oder obligatorisch gem § 29 GmbHG eingerichtet ist. gegenüber dem AR verpflichtet, mind „einmal jährlich über grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftspolitik des Unternehmens zu berichten sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anhand einer Vorschaurechnung darzustellen ( Jahresbericht )“. Weiters hat die Geschäftsleitung „regelmäßig, mind vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu berichten ( Quartalsbericht )“.

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