Rechtssatz
Richtet sich die Berufung nur gegen den Ausspruch über die Freiheitsstrafe (§ 294 Abs 2 vierter Satz StPO), ist dem Berufungsgericht die amtswegige Wahrnehmung einer das Konfiskationserkenntnis betreffenden Nichtigkeit - zufolge Beschränkung seiner Entscheidung auf die der Berufung unterzogenen Punkte (§ 295 Abs 1 erster Satz StPO) – verwehrt.
13 Os 147/17m | OGH | 28.06.2017 |
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14 Os 41/24x | OGH | 19.06.2024 |
vgl; Beisatz: Hier: Amtswegige Wahrnehmung einer das Konfiskationserkenntnis betreffenden Nichtigkeit aus Anlass einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes, die insoweit keine Gesetzesverletzung geltend machte. (T5) |
12 Os 127/24d | OGH | 04.03.2025 |
vgl; Beisatz wie T4<br/>Beisatz: hier: Amtswegige Maßnahme durch den Obersten Gerichtshof anlässlich einer Nichtigkeitsbeschwerde in Ansehung des Verfallserkenntnisses betreffend einen Angeklagten, der nur eine Berufung ergriffen hatte. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_20160217_OGH0002_0150OS00187_15M0000_002
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