32. Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Geschäftsordnungsgesetz 1975, BGBl. Nr. 410/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2024, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Über grundsätzliche Fragen zu Veröffentlichungen gemäß § 14 Abs. 8 zweiter Satz hat der Präsident Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz zu halten.“
2. In § 14 Abs. 8 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Informationen von allgemeinem Interesse sind im Sinne des Art. 30 Abs. 7 B-VG vom Präsidenten auf der Website des Parlaments zu veröffentlichen.“
3. Dem § 109 wird folgender Abs. 17 angefügt:
„(17) § 8 Abs. 5 und § 14 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2025 treten mit 1. September 2025 in Kraft.“
Van der Bellen
Stocker
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