142. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Berufsausbildung im Lehrberuf Medienfachkraft (Medienfachkraft-Ausbildungsordnung)
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023 und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, wird verordnet:
Lehrberuf Medienfachkraft
§ 1. (1) Der Lehrberuf Medienfachkraft ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen allgemeinen Teil ist einer der folgenden Schwerpunkte auszubilden:
- 1. Webdesign,
- 2. Grafik und Print,
- 3. Digitalmarketing,
- 4. Video- und Audiogestaltung.
(3) Eine Kombination der Schwerpunkte ist nicht möglich, es können aber einzelne Inhalte des nicht ausgebildeten Schwerpunktes zusätzlich ausgebildet werden.
(4) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist die Lehrberufsbezeichnung gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.
(5) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Berufsprofil und Berufsbild
Berufsprofil
§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Medienfachkraft über die in den Abs. 2 und 3 folgenden beruflichen Kompetenzen.
(2) Fachliche Kompetenzen (Kompetenzbereiche 4 bis 8):
- 1. Schwerpunkt Webdesign:
- a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Webdesign arbeitet an der Entwicklung von Websites nach individuellen Kundenansprüchen mit. Zu Beginn eines jeden Auftrags ermittelt die Medienfachkraft die Vorstellungen und Wünsche ihrer Kunden/Kundinnen, holt Informationen über die Zielgruppen und ‒ falls vorhanden ‒ bereits bestehende Vorgaben (Corporate Identity CI, Corporate Design Manual CDM) ein. Sie berät ihre Kunden/Kundinnen bzgl. der optimalen Umsetzung, entwickelt ein Konzept, definiert Ziele und Projektabläufe, kalkuliert Kosten und entwickelt Prototypen.
- b. Nach Abstimmung mit den Kunden/Kundinnen entwirft sie die gewünschten Websites und beachtet sie die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit. Danach gestaltet sie das Frontend auf Grundlage verschiedener Systeme (zB Baukasten-, Shop, Content-Management-Systeme CMS) mit speziellen Software-Tools. Sie setzt die Screendesigns nach Konzept und CI bzw. CDM um und optimiert sie für alle gängigen Browser und Geräte. Unterschiedlichste Medieninhalte recherchiert, erstellt und bearbeitet sie und bindet diese danach in Websites ein.
- c. Sie gestaltet Websites suchmaschinenrelevant, installiert Analyse- und Reportingtools zur Überprüfung der Klick-, Verweil- oder Download-Raten und leitet darauf basierend mögliche Verbesserungen für die Gestaltung der Websites ab.
- 2. Schwerpunkt Grafik und Print:
- a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Grafik und Print entwickelt das Layout und Design für Medienprodukte im Bereich Grafik und Print unter Verwendung von Grafik- und Bildbearbeitungssoftware. Im Rahmen der Kundenberatung und -betreuung eruiert die Medienfachkraft Kundenwünsche und -vorstellungen, definiert gemeinsam mit Ihren Kunden/Kundinnen die Zielgruppen und berät sie bezüglich des Materials, Formats und Layouts der Produkte. Auch die Mitwirkung an der Erarbeitung eines grafischen Konzepts, der Entwurf und die Ausarbeitung von Skizzen, Moodboards, Prototypen und Anschauungsmaterialien zählt zu Ihren wesentlichen Aufgabenbereichen. Zudem erstellt sie in Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten Kalkulationen und Zeitpläne.
- b. Nach Rücksprache mit den Kunden/Kundinnen sowie Vorgesetzten setzt sie das grafische Konzept unter Berücksichtigung bereits bestehender Vorgaben (Corporate Identity CI, Corporate Design Manual CDM) um: sie recherchiert Bilder und Grafiken, sucht Schriftarten und Formate aus, erstellt das Layout und bearbeitet Bilder, Grafiken und Schriften mit spezieller Grafik- und Bildbearbeitungssoftware. Dabei beachtet sie die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit bzw. Art und Qualität der Print-Materialien, damit das grafische Produkt bestmöglich zur Geltung kommt.
- c. Bei Print-Produkten sucht sie die geeigneten Druckmaterialien, -farben und -techniken aus, bereitet die Print-Dateien für die Druckerei vor, übermittelt sie an die Kunden/Kundinnen bzw. direkt an die Druckerei und führt abschließend eine Kontrolle der fertigen Produkte durch.
- 3. Schwerpunkt Digitalmarketing:
- a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Digitalmarketing beteiligt sich an der Konzeption und Betreuung von Projekten im Digitalmarketing. Mit ihren Kunden/Kundinnen definiert die Medienfachkraft Ziele, Inhalte und Zielgruppen der Digitalmarketing-Maßnahmen, entwickelt in Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten Konzepte und erstellt Kalkulationen und Zeitpläne. Dabei beachtet sie bereits bestehende Vorgaben (Corporate Identity CI, Corporate Design Manual CDM).
- b. Sie betreut den Website-Content, bereitet Texte und Bilder unter Berücksichtigung von Usability, User-Experience und Accessibility auf und setzt Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), etwa mittels SEO-Plug-ins oder Key-Word-Marketing. Zudem konzipiert die Medienfachkraft E-Mail-Marketing-Maßnahmen. Hiefür legt sie das Layout als auch Inhalte fest und versendet Newsletter mittels Content-Management-Systemen (CMS) oder E-Mailing-Tools. Sie plant und betreut die Social-Media-Auftritte ihrer Kundinnen und Kunden, schaltet Werbung und entwickelt die Social-Media-Strategie laufend weiter.
- c. Mittels Analyse- und Monitoring-Tools misst sie laufend den Erfolg der Digitalmarketing-Maßnahmen und dokumentiert ihn. Die Medienfachkraft sammelt Mentions (Erwähnungen) und entwickelt auf Basis von Reports Optimierungsmöglichkeiten.
- 4. Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung:
- a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung wirkt aktiv an der Planung, Entwicklung und Organisation von Video- und Audioproduktionen mit. Sie nimmt an der Beratung von Kunden/Kundinnen teil, wirkt am Festlegen von Zielgruppen, Inhalten und der Konzeption des Projektes auf Grundlage eines bereits vorhandenen oder noch gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten zu erstellenden Konzepts (zB Storyboard, Drehbuch) mit. Je nach Projekt filmt sie mit einer Kamera und/oder zeichnet Audioaufnahmen auf. Sie überträgt Film- und/oder Audioaufnahmen von einem Speichermedium auf die hiefür vorgesehenen Dateiablagen.
- b. Danach bearbeitet sie die Rohdaten mit geeigneten Programmen und bespricht die Erstfassung mit den Kunden/Kundinnen. Auf Grundlage des Kundenfeedbacks bearbeitet die Medienfachkraft das Datenmaterial: sie schneidet das Filmmaterial, nimmt Farbgebung und gegebenenfals -korrekturen vor, optimiert Audiodateien, unterlegt Videosequenzen mit Musik und/oder Geräuschen und fügt diverse Elemente wie einfache Animationen ein. Zum Schluss führt sie eine Endkontrolle durch und präsentiert das finale Produkt den Kunden/Kundinnen.
(3) Fachübergreifende Kompetenzen (Kompetenzbereiche 1 bis 3):
- 1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld:
- a. Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Medienfachkraft ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
- 2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten:
- a. Die Fachkraft im Lehrberuf Medienfachkraft wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
- 3. Digitales Arbeiten:
- a. Die Fachkraft im Lehrberuf Medienfachkraft wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).
Berufsbild
§ 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
(4) Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
(5) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen
- 1. des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2022 sowie
- 2. der Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 221/2018,
zu entsprechen.
(6) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
1.Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
- 1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege).
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- 1.1.2 einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben und Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs sowie der betrieblichen Prozesse geben (zB betriebliche Kosten).
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- 1.1.3 die wichtigsten Verantwortlichen (zB Geschäftsführer/Geschäftsführerin) nennen und ihre Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen im Lehrbetrieb erreichen.
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1.2 Lehrbetrieb und Branche |
Die auszubildende Person kann |
- 1.2.1 die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Dienstleistungen, Produkte, Branche) beschreiben.
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- 1.2.2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen darlegen.
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- 1.2.3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Ressourcen- und Kostenbewusstsein).
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- 1.2.4 sich über Trends der Branche (zB in Bezug auf Digitalisierung, Programmatic Marketing und Programmatic Buying, Targeting-Methoden wie Real-Time-Advertising (RTA) und Real-Time- Bidding (RTB)) am Laufenden halten.
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1.3 Ziele und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
- 1.3.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb beschreiben (zB Inhalte und Ausbildungsfort- schritt).
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- 1.3.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufs- schule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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- 1.3.3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
- 1.4.1 ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
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- 1.4.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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- 1.4.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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- 1.4.4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohn-steuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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- 1.4.5 die für sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG in eigenen Worten überblicksartig darlegen.
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- 1.4.6 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5 Selbstorganisierte,lösungsorientierteundsituationsgerechteAufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
- 1.5.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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- 1.5.2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben kalkulieren und diese zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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- 1.5.3 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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- 1.5.4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der not- wendigen Flexibilität reagieren.
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- 1.5.5 Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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- 1.5.6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen werden soll.
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- 1.5.7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig unter Einhaltung inner- betrieblicher Vorgaben beschaffen.
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- 1.5.8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten (zB unterschiedliche Rollen und Funktionen einnehmen).
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- 1.5.9 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen).
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1.6 ZielgruppengerechteKommunikation |
Die auszubildende Person kann |
- 1.6.1 mit verschiedenen Zielgruppen (Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden/Kundinnen) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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- 1.6.2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten (zB in Bezug auf das Erscheinungsbild, die Ausdrucksweise und die Höflichkeit).
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- 1.6.3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.
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- 1.6.4 einen wertschätzenden Umgang in persönlichen als auch digitalen Netzwerken auf betrieblicher Ebene pflegen.
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1.7Kundenorientiertes Agieren (Unter Kundinnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die auszubildende Person kann |
- 1.7.1 erklären, warum Kunden/Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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- 1.7.2 Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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- 1.7.3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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- 1.7.4 bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Gleichbehandlungsgrundsätze und das Diskriminierungs- verbot beachten und Diversität adäquat begegnen.
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2.Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 BetrieblichesQualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
- 2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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- 2.1.2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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- 2.1.3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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- 2.1.4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.
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- 2.1.5 Endprodukte in Hinblick auf Qualität und Kundenvorgaben prüfen und im Bedarfsfall überarbeiten.
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- 2.1.6 Optimierungsmöglichkeiten erkennen und diese in Absprache mit relevanten Personen umsetzen.
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- 2.1.7 den Erfolg der Endprodukte analysieren.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
- 2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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- 2.2.2 rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
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- 2.2.3 einen Überblick über die Aufgaben der mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen geben.
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- 2.2.4 berufsbezogene Gefahren (zB Sturz- und Brandgefahr) in ihrem Arbeitsbereich oder im externen Arbeitseinsatz erkennen und sich entsprechend den jeweils geltenden Arbeitnehmerschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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- 2.2.5 für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich und bei den Arbeitsmitteln sorgen.
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- 2.2.6 sich im Notfall richtig verhalten und gegebenenfalls geeignete erste Hilfsmaßnahmen einleiten.
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- 2.2.7 ihre Arbeiten ergonomisch ausführen (zB ergonomische Sitzplatzgestaltung).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
- 2.3.1 die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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- 2.3.2 Abfallvermeidung und Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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- 2.3.3 relevante gesetzliche und betriebliche Umweltschutzvorschriften einhalten.
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- 2.3.4 Ressourcen (zB Energie) sparsam und nachhaltig einsetzen.
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3.Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
- 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Re- gelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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- 3.1.2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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- 3.1.3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Hardware).
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- 3.1.4 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen einhalten.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
- 3.2.1 unterschiedliche betriebliche Software bzw. Apps für Textverarbeitung verwenden.
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- 3.2.2 sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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- 3.2.3 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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- 3.2.4 Probleme im Umgang mit Programmen und digitalen Anwendungen selbstständig lösen (zB im Internet oder Intranet nach Problemlösungen recherchieren, die Hilfefunktion nutzen).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
- 3.3.1 unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media, Videokonferenz-Tool) und anforderungsbezogen auswählen.
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- 3.3.2 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren (zB die Netiquette in der digitalen Kommunikation wahren).
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- 3.3.3 eine geeignete Kommunikationsform anwendungsbezogen auswählen.
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3.4 Informationssuche und -bewertung |
Die auszubildende Person kann |
- 3.4.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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- 3.4.2 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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- 3.4.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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- 3.4.4 nach gespeicherten Dateien suchen.
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(7) Gemeinsame fachliche Kompetenzbereiche:
4.Kompetenzbereich: Grundlagen der Publishing-, Medien- und Werbebranche |
4.1 Fachliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeit in der Branche |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 4.1.1 in Gesprächen Begriffe der Branche und des Marketings (zB Print, Digital Out-of-Home, Außenwerbung) korrekt verwenden.
| x | x | |
- 4.1.2 die Marketinginstrumente (Produkt-, Preis-, Kommunikations- und Distributionspolitik) sowie Kundengewinnungs- und Kundenbindungsmaßnahmen grundlegend beschreiben.
| x | | |
- 4.1.3 Aufgaben von unterschiedlichen Medien darlegen und deren Auswahl und Einsatz argumentieren.
| x | | |
- 4.1.4 Grundlagen des Layouts und der Typografie (zB optimale und durchdachte Proportionen, Schriftarten, Schriftgrößen und Schriftfarben) erklären und im Rahmen der Produktgestaltung umsetzen.
| x | x | |
- 4.1.5 Prinzipien der Bildkomposition (zB Format, Bildzonen, Strukturierung von geometrischen Formen und Linien) darlegen.
| x | x | |
- 4.1.6 für ihre Tätigkeiten relevante rechtliche Bestimmungen (aus dem Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Namens- bzw. Marken- und Medienrecht) einhalten und deren Konsequenzen für die beruflichen Tätigkeiten ab- leiten.
| x | x | x |
- 4.1.7 Marketing- und Kommunikationspläne richtig interpretieren, bei Unklarheiten rückfragen und die darin enthaltenen Teile (zB Zielgruppenanalyse und Zielgruppendefinition) innerhalb ihres Aufgabenbereichs einsetzen.
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- 4.1.8 die Grundlagen der Werbe- und Verkaufspsychologie (zB indirekte Beeinflussung einer Kaufentscheidung) beachten.
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5.Kompetenzbereich: Kundenberatung und -betreuung |
5.1 Kommunikation mit Kundinnen und Kunden |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 5.1.1 allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben und unter Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle beantworten.
| | | x |
- 5.1.2 Kundentermine und -unterlagen vorbereiten (zB durch die Erstellung von Präsentationen).
| | x | x |
- 5.1.3 an Kundengesprächen unter Einsatz von Kommunikationstechniken mitwirken.
| | | x |
- 5.1.4 sich an internen oder externen Präsentationen beteiligen und dabei fachgerechte Präsentationstechniken einsetzen.
| | | x |
5.2 Projektakquise und betriebswirtschaftliche Agenden |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 5.2.1 bei der Projektakquise (zB Angebotserstellung) mitarbeiten.
| | | x |
- 5.2.2 verschiedene Kanäle (zB persönliche Netzwerke, Präsentation auf Events, Online-Marketing, Ausschreibungen, Agenturpitches) zur Kundenakquise nutzen.
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- 5.2.3 die Grundlagen der betrieblichen Projektkalkulation (insb. Tagsätze, Preise von internen und externen Leistungen, zentrale Bestandteile von Kaufverträgen) erklären.
| | x | x |
- 5.2.4 bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen und Leistungsabrechnungen auf Basis der betrieblichen Kostenrechnung sowie der geltenden rechtlichen und betrieblichen Bestimmungen mitwirken.
| | | x |
5.3 Umgang mit Konflikten, Beschwerden und Reklamationen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 5.3.1 Feedback von Kunden/Kundinnen annehmen und entsprechend der Richtlinie des Lehrbetriebs darauf reagieren.
| | x | x |
- 5.3.2 die Bedeutung von negativem Feedback und die damit verbundene Chance für den Lehrbetrieb erklären.
| | x | x |
- 5.3.3 gegebenenfalls auftretende Schwierigkeiten in Projekten (Verzögerungen, Reklamationen) kommunizieren, selbstständig lösen bzw. an ihrer Lösung aktiv mitwirken.
| | | x |
- 5.3.4 Ursachen von Konflikten im Team analysieren und mögliche Lösungsszenarien entwickeln.
| | | x |
6.Kompetenzbereich: Projektmanagement und Konzeptentwicklung |
6.1 Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 6.1.1 die Bedeutung eines effizienten Projektmanagements für die Planung und Umsetzung von Projekten erklären.
| | x | x |
- 6.1.2 die Grundlagen des betrieblichen Projektmanagement-Systems (insb. Ziele, Bereiche, Methoden) erklären.
| x | x | |
6.2 Umsetzung des betrieblichen Projektmanagements |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 6.2.1 an der Erstellung von Projektplänen (zB Termin- und Ablaufplanung, Vorschlag externer Partner) mitarbeiten.
| | x | x |
- 6.2.2 Aufgaben im Rahmen des Projektcontrollings und der Projektevaluation über- nehmen.
| | | x |
- 6.2.3 die Planung und Umsetzung eines Projekts im Team reflektieren und die Reflexionsergebnisse bei zukünftigen Projekten berücksichtigen.
| | | x |
6.3 Grundlagen der Konzeptentwicklung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 6.3.1 die Bedeutung eines fundierten Konzepts für Planung und Umsetzung eines Auftrags erklären.
| | x | x |
- 6.3.2 die betrieblichen Anforderungen für Inhalt und Struktur eines Konzepts erklären.
| | x | x |
- 6.3.3 an innerbetrieblichen Prozessen zur Konzeptentwicklung (gegebenenfalls unter Anwendung von Kreativitätstechniken) mitwirken (zB in Workshops).
| | | x |
6.4 Schritte der Konzeptentwicklung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 6.4.1 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.
| | x | x |
- 6.4.2 Kollegen/Kolleginnen beim Kundenbriefing und gegebenenfalls Rebriefing unterstützen.
| | | x |
- 6.4.3 Kundenbriefings nach Vorgaben mit Blick auf ihre Vollständigkeit und Relevanz überprüfen.
| | | x |
- 6.4.4 an der Bestimmung und Analyse der Bedürfnisse der Zielgruppe(n) des Projekts mitwirken.
| | | x |
- 6.4.5 basierend auf den Projektzielen Zielgruppenanalysen sowie weiterer Parameter (zB Projektbudget) einfache Konzepte im Team ausarbeiten.
| | x | x |
- 6.4.6 innovative Lösungen für abgegrenzte Themenfelder unter Einsatz von Kreativitätstechniken und Analysemethoden (zB Scorecards) mitentwickeln.
| | | x |
| | | |
(8) Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Webdesign:
7. Kompetenzbereich:Websitegestaltung |
7.1 Technische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 7.1.1 die für Websiteerstellung relevanten technischen und rechtlichen Standards einhalten und deren Konsequenzen für die beruflichen Tätigkeiten ableiten.
| x | x | |
- 7.1.2 die technischen Grundlagen für die Umsetzung von Websites wie zB HTML (Hypertext Markup Language), CSS (Cascading Style Sheets) sowie den Aufbau und die Funktionsweise des Internets im Überblick erläutern.
| x | x | |
- 7.1.3 einen Überblick über Systeme (Baukasten-, Shop, Content Management Systeme CMS) und deren Funktionsweise gemäß den gewünschten Anforderungen geben.
| x | x | |
- 7.1.4 unterschiedlichste Medienformate (zB Bild, Video, Audio, Text) hinsichtlich webkritischer Kriterien (zB Auflösung, Speicherbedarf, Ladegeschwindigkeit, Transparenzunterstützung, Videocodec) beschreiben.
| x | x | |
- 7.1.5 die Anwendung und Einsatzgebiete der relevanten betrieblichen Software (zB Video- und Bildbearbeitungssoftware, Software für Erstellung von Mockups und Screendesigns) beschreiben.
| x | x | |
- 7.1.6 betriebsspezifische Systeme (Baukasten-, Shop-, Content-Management-Systeme (CMS)) auf einem Webserver konfigurieren, administrieren und erweitern.
| | x | x |
- 7.1.7 mit Lastenheften arbeiten und erläutern, welche Angaben ein Lastenheft beinhalten soll.
| | x | x |
- 7.1.8 Websites nach individuellen Kundenanforderungen unter Anwendung geeigneter Systeme umsetzen.
| | | x |
7.2 Gestaltungsgrundsätze |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 7.2.1 Gestaltungsgrundsätze nach Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit erklären und anwenden.
| x | x | |
- 7.2.2 die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit beschreiben sowie deren Auswahl und Einsatz argumentieren.
| x | x | |
- 7.2.3 eine vorhandene Corporate Identity (CI) und/oder ein vorliegendes Corporate Design Manual (CDM) lesen und anwenden.
| | x | x |
7.3 Websitegestaltung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 7.3.1 vordefinierte Screendesigns mit Unterstützung von Tools und Frontend Librarys umsetzen.
| x | x | |
- 7.3.2 Wireframes und/oder Screendesigns mit geeigneter Software unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze entwickeln.
| | x | x |
- 7.3.3 die Bedeutung von interaktiven Prototypen (Clickdummy) zum Erproben von Websites beschreiben.
| | | x |
- 7.3.4 den unterschiedlichen Endgeräten, Bildschirmauflösungen und Bildschirmgrößen angepasste Weboberflächen benutzerfreundlich gestalten (zB Usability, User-Experience, schnelle Ladezeiten, Übersichtlichkeit, Barrierefreiheit).
| | x | x |
- 7.3.5 unterschiedlichste Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) in Datenbanken recherchieren sowie geeignete Medien unter Beachtung der Gestaltungsgrundsätze auswählen und rechtskonform anwenden.
| | x | x |
- 7.3.6 unterschiedlichste Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) unter Beachtung webkritischer Kriterien (zB Auflösung, Speicherbedarf, Ladegeschwindigkeit, Transparenzunterstützung, Videocodec) bearbeiten.
| | x | x |
- 7.3.7 Medien selbst anfertigen bzw. deren Erstellung in Auftrag geben.
| | | x |
- 7.3.8 vorgegebene Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) und interaktive Komponenten in Websites einbinden.
| | x | x |
8. Kompetenzbereich: Optimierung und Analyse |
8.1 Website-Analytics und Suchmaschinenoptimierung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.1.1 Analytics-, Reporting- und Webmaster-Tools installieren und anwenden.
| | | x |
- 8.1.2 aus Zugriffsstatistiken mögliche Verbesserungen zur Gestaltung von Websites ableiten.
| | | x |
- 8.1.3 die Grundlagen der Suchmaschinenergebnisse im Überblick erläutern.
| | | x |
- 8.1.4 Websites suchmaschinenrelevant gestalten und Tools zur Optimierung der Suchmaschinenergebnisse anwenden.
| | x | x |
8.2 Reporting |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.2.1 Websitezugriffsstatistiken abrufen, interpretieren und aufbereiten.
| | | x |
| | | |
(9) Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Grafik und Print:
7.Kompetenzbereich: Grundlagen im Schwerpunkt Grafik und Print |
7.1 Technische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 7.1.1 die Einsatzmöglichkeiten und Anwendungsbereiche von Layout-, Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen erklären.
| x | x | |
- 7.1.2 Datenformate unterscheiden und in verschiedenen Anwendungsbereichen einsetzen.
| x | x | |
- 7.1.3 mit verschiedenen Dateitypen arbeiten (exportieren, importieren, konvertieren).
| x | x | |
- 7.1.4 Druckdaten entsprechend dem anzuwendenden Druckverfahren aufbereiten und exportieren (Exportprofile).
| | x | x |
7.2 Gestaltungsgrundsätze |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 7.2.1 Gestaltungsgrundsätze nach Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit erklären und anwenden.
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- 7.2.2 die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit beschreiben sowie deren Auswahl und Einsatz argumentieren.
| x | x | |
- 7.2.3 eine vorhandene Corporate Identity (CI) und/oder ein vorliegendes Corporate Design Manual (CDM) lesen und anwenden.
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8.Kompetenzbereich: Entwicklung und Gestaltung |
8.1 Entwicklung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.1.1 strukturelle Prozesse und Zusammenhänge erkennen und diese als visuelle Botschaften übersetzen.
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- 8.1.2 zur Ideenfindung Kreativitätstechniken nutzen.
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- 8.1.3 je nach Layoutmedium die entsprechenden Anforderungen definieren (zB Format, Satzspiegel).
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- 8.1.4 Skizzen, Moodboards im Team entwerfen.
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- 8.1.5 unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte (zB Zielgruppe, CI/CDM, Typografie, Farbenlehre, Bildsprache) mehrere Entwürfe für die in Auftrag gegebenen Print- oder Digitalprodukte entwickeln.
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- 8.1.6 beim Vorlegen der entwickelten Entwürfe bei Kundinnen/Kunden mitwirken und Feedback einholen.
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- 8.1.7 den ausgewählten Entwurf finalisieren.
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8.2 Gestaltung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.2.1 Print- und Digitalprodukte mit geeigneten Layout-, Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze erstellen.
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- 8.2.2 die Grundlagen des Verpackungs- und Produktdesigns beschreiben.
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- 8.2.3 Textelemente mit Blick auf typographische Vorgaben gestalten.
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- 8.2.4 Bilder und Grafiken in Bilddatenbanken recherchieren sowie geeignete Bilder und Grafiken unter Beachtung der Gestaltungsgrundsätze auswählen und rechts- konform anwenden.
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- 8.2.5 Bilder und Grafiken selbst anfertigen bzw. deren Erstellung in Auftrag geben.
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- 8.2.6 auf Basis eines Briefings grafische Elemente (zB Logos) unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze designen.
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- 8.2.7 Bilder und Grafiken medienneutral bearbeiten.
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- 8.2.8 grafische Elemente (zB Icons, Piktogramme, Diagramme, Banner) anfertigen und animieren.
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- 8.2.9 verschiedene Elemente (zB Bilder, Grafiken, Texte, Hintergründe, Logos, Icons, Tabellen) in Layouts platzieren und allfällige Anpassungen vornehmen.
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- 8.2.10 Bilder, Grafiken, Texte sowie Mediendateien für unterschiedliche Ausgabetechniken aufbereiten.
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- 8.2.11 Bedruckmaterialien zielgruppenorientiert auswählen.
| | | x |
- 8.2.12 Prototypen und Anschauungsmaterial (Mockup) erstellen.
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8.3 Print |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.3.1 Möglichkeiten unterschiedlicher Drucktechniken beschreiben und nutzen.
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- 8.3.2 mit Druckereien zur Sicherstellung der Qualität von der Angebotseinholung bis zur Produktion und Endverarbeitung zusammenarbeiten.
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- 8.3.3 Layout für einen Druck vorbereiten (zB Auflösung der Bilder und den Farbraum dem Auftrag gemäß überprüfen).
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- 8.3.4 eine Gestaltung in das dem Auftrag entsprechende Format exportieren, die ex- portierte Datei auf Richtigkeit überprüfen und die Datenübergabe an die Kun- den/Kundinnen sicherstellen.
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(10) Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Digitalmarketing:
7.Kompetenzbereich: Grundlagen des Digitalmarketing |
7.1 Projektentwicklung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 7.1.1 grundlegende Begriffe des Digitalmarketings erklären.
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- 7.1.2 die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung und Einsatzmöglichkeiten des Digitalmarketings darlegen und deren Bedeutung erklären.
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- 7.1.3 einfache Arbeiten (zB Recherche) bei der Entwicklung bzw. Durchführung von Digitalmarketing-Projekten unter Nutzung geeigneter Bildbearbeitungsprogramme übernehmen und hierbei übliche Webnormen berücksichtigen.
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- 7.1.4 an der Entwicklung und Durchführung von Digitalmarketing-Projekten mitarbeiten.
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- 7.1.5 unterschiedliche Systeme und Plattformen (wie Webseiten, Suchmaschinen, E-Mail, Social Media, Display) für Digitalmarketing anwenden.
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- 7.1.6 Quellen für Texte, Bilder und Grafiken (zB Datenbanken) für Digitalmarketing beschreiben.
| x | | |
- 7.1.7 Texte, Bilder und Grafiken für Digitalmarketing optimieren oder nutzen.
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- 7.1.8 bei der Erstellung von Redaktionsplänen mitwirken.
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- 7.1.9 Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) im Rahmen des Digitalmarketings nutzen.
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- 7.1.10 Marketingmethoden und -werkzeuge (zB Influencer-Marketing, Content-Marketing, Digital Out-of-Home-Marketing) adäquat in entsprechenden Marketing- Maßnahmen einsetzen.
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7.2 Monitoring |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 7.2.1 den Effekt von Digitalmarketing-Maßnahmen unter Nutzung von Analyseprogrammen oder Social-Media-Monitoring-Tools erkennen.
| | | x |
- 7.2.2 Mentions (Erwähnungen) von Unternehmen, Marken oder Produkten sammeln.
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- 7.2.3 Reports und Auswertungen nach Vorgaben erstellen.
| | | x |
- 7.2.4 Optimierungsmöglichkeiten von Digital-Marketing-Maßnahmen erkennen.
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8.Kompetenzbereich: Marketingmethoden |
8.1 Website- und Blog-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.1.1 nach Vorgaben den zu bearbeiteten Content für Websites und Blogs (zB Texte, Grafiken, Bilder) nach SEO-Kriterien anpassen und optimieren.
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- 8.1.2 Websites und Blogs nach Kundenanforderungen selbstständig betreuen (zB Aktualisierung von Bildern, Texten, Plugins, Themes).
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- 8.1.3 Content in CMS-Systemen vor dem Hintergrund von Usability, Accessibility sowie User-Experience aufbereiten.
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8.2Suchmaschinen-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.2.1 die Grundlagen der Suchmaschinenergebnisse im Überblick erläutern.
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- 8.2.2 Search Engine Advertising (SEA) und Search Engine Optimization (SEO) voneinander unterscheiden und deren Einsatzgebiete erklären.
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- 8.2.3 Suchmaschinenmarketing (SEA, SEO) anwenden.
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- 8.2.4 die Bedeutung und Verwendung von Keywords beschreiben.
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- 8.2.5 Websites suchmaschinenrelevant gestalten und Tools zur Optimierung der Suchmaschinenergebnisse anwenden.
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- 8.2.6 digitale Ads-Kampagnen nach Vorgaben umsetzen.
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- 8.2.7 Analytics-, Reporting- und Webmaster-Tools installieren und anwenden.
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- 8.2.8 aus Zugriffsstatistiken mögliche Verbesserungen zur Gestaltung von Websites ableiten.
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8.3 E-Mail-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.3.1 im Rahmen der übertragenen Aufgaben E-Mail-Marketing-Maßnahmen (zB Ablaufplan, Folgeemails) planen.
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- 8.3.2 vorgegebene Layouts in E-Mail-Marketing-Tools unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen erstellen und bearbeiten.
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- 8.3.3 Content für E-Mail-Marketing (zB Texte, Bilder, Grafiken) erarbeiten, testen und optimieren.
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- 8.3.4 Content in vorgegebene Layouts platzieren.
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- 8.3.5 E-Mail-Marketing-Produkte nach dem Testlauf versenden und dabei die österreichische Gesetzeslage betreffend E-Mail-Werbung berücksichtigen.
| | | x |
- 8.3.6 Reportings erstellen und Dokumentationen gemäß der aktuellen Gesetzeslage hinsichtlich Abmeldungen und Bounces führen.
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8.4 Social Media-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.4.1 die Anwendungsbereiche von Social Media-Marketing erklären.
| x | | |
- 8.4.2 relevante Social Media-Kanäle sowie deren Ziel- bzw. Nutzergruppen beschreiben.
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- 8.4.3 Tools (zB Social Media Cockpits) nutzen und Social Media-Auftritte unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen Richtlinien planen und betreuen.
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- 8.4.4 Content (zB Texte, Bilder, Grafiken) für Social Media-Marketing erstellen.
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- 8.4.5 Werbung auf Social Media-Plattformen einplanen.
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- 8.4.6 Communities in Social Media betreuen.
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8.5 Influencer-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.5.1 unterschiedliche Influencer-Geschäftsmodelle, Kommunikationsplattformen und Content-Formate darstellen.
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- 8.5.2 die unterschiedlichen Influencer-Typen (zB Petfluencer, Business-Influencer) beschreiben.
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(11) Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung:
7.Kompetenzbereich: Grundlagen der Video- und Audiogestaltung |
7.1 Technische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 7.1.1 Grundlagen der Ton-/Licht-/Studio- und Kameratechnik erklären.
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- 7.1.2 einen Überblick über die verschiedenen Aufnahmesysteme der Bild- und Ton-produktion geben.
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- 7.1.3 sich über die technischen Eigenschaften der Geräte und deren Komponenten (auch mithilfe englischsprachiger Dokumente) informieren.
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- 7.1.4 branchenübliche Audio- und Videosignalarten unterscheiden und den zugehörigen Schnittstellen, Anschlüssen und Leitungen zuordnen.
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- 7.1.5 unterschiedliche Video- und Audioformate (zB MP4, MOV, WMV, AVI) hinsichtlich ihres Einsatzgebiets beschreiben und entsprechend anwenden.
| x | x | |
7.2 Technisches Setup |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 7.2.1 dem Auftrag entsprechend das Kamera-, Ton-, Licht- und Studioequipment (zB Aufnahmegeräte, Mikrofonierung, Mischpulte, Stative, Leuchtmittel, Scheinwerfertypen) auswählen und die Eigenschaften der unterschiedlichen Produktionsgeräte beurteilen.
| | x | x |
- 7.2.2 beim Aufbau und Transport einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten pflegen.
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- 7.2.3 die nötigen Komponenten bzw. Geräte (Kamera-, Licht-, Ton- und Studioequipment) nach Vorgabe aufbauen, an die Energieversorgung anschließen (zB steckfertige Systeme) und deren Einsatzfähigkeit prüfen.
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- 7.2.4 Komponenten bzw. Geräte auf deren Betriebsbereitschaft (zB geladene Akkus) prüfen und deren Betriebsbereitschaft herstellen.
| x | x | |
- 7.2.5 die Betriebsbereitschaft der Komponenten bzw. Geräte für den nächsten Einsatz überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten.
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8. Kompetenzbereich: Video- und Audioproduktion |
8.1 Preproduction |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.1.1 die inhaltlichen (zB Thema, Genre, Aussage, Zielgruppe) wie auch gestalterischen (zB Einstellungsgrößen, Perspektive, Bildkomposition, Kontraste) Anforderungen eines Auftrages unter Berücksichtigung der bild- und tontechnischen Anforderungen beschreiben.
| | | x |
- 8.1.2 bei der Planung und Vorbereitung von kurzen Video- und Audioproduktionen unter Beachtung gestalterischer und ökonomischer Aspekte sowie zeitlicher Vorgaben mitarbeiten.
| x | x | x |
- 8.1.3 bei der Erstellung eines Drehplans bzw. Dispos (Aufstellung der Drehtage aus organisatorischer Sicht mit Tagesplanung/Shooting Order) mitwirken.
| | | x |
- 8.1.4 Storyboards in Zusammenarbeit mit Kolleginnen/Kollegen entwerfen.
| | | x |
- 8.1.5 an der Planung und Durchführung von Castings mitwirken.
| x | x | |
- 8.1.6 organisatorische Teilaufgaben für Video- und Audioproduktionen übernehmen (zB Einholung von Drehgenehmigungen).
| | | x |
- 8.1.7 ein Pre-Production-Meeting mitvorbereiten und daran teilnehmen.
| | x | x |
- 8.1.8 vorbereitende Maßnahmen für die Aufnahme (zB Auflagemaß, Weißabgleich, Monitorabgleich, Tonpegel) durchführen.
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- 8.1.9 die Aufnahmegeräte in Betrieb nehmen.
| x | x | |
8.2 Production |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.2.1 Scheinwerfer nach den gestalterischen Anforderungen (zB Lichtcharakter, Lichtrichtung, Filter) einsetzen.
| | x | x |
- 8.2.2 an der Betreuung der Produktion sowie beim Sicherstellen des Produktionsablaufes mitwirken.
| | x | x |
- 8.2.3 im Rahmen der Video- und Audioproduktion inhaltliche oder dramaturgische Vorgaben (zB passende Kamerabewegungen) von Drehbüchern oder Storyboards berücksichtigen.
| | x | x |
- 8.2.4 Bild- und Tonaufnahmen im Team unter Berücksichtigung der technischen (zB Aufzeichnungsformate, Abtastrate) und gestalterischen Vorgaben durchführen.
| | x | x |
- 8.2.5 bei der Gestaltung von Aufnahmen mit bild-, ton- und lichttechnischen Mitteln (zB Schärfentiefe, Fokus, Brennweite, Blende, Belichtung, Kamerabewegung) aktiv mitwirken.
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- 8.2.6 mit ausgewählten Methoden die Video- und Tonaufnahme (zB Bild- und Tonpegel) kontrollieren und bereits während der Aufnahme die Bild- und Tonqualität optimieren.
| | | x |
- 8.2.7 B-Rolls und/oder Making-Ofs erstellen.
| | x | x |
- 8.2.8 während der Aufnahme an der Diagnose und Behebung von Fehlern mitwirken.
| | | x |
- 8.2.9 Produktionsmaterial nach dem Dreh überspielen, betiteln und sichern.
| x | | |
8.3 Postproduction |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
- 8.3.1 ein Schnittsystem in Betrieb nehmen und sowohl das Betriebssystem als auch die Schnittsoftware einrichten (Netzwerkkonfiguration).
| | | x |
- 8.3.2 das angelieferte Bild- und Tonmaterial unter Beachtung der technischen Anforderungen importieren und sichern.
| x | x | |
- 8.3.3 die Sortierung und Strukturierung des Rohmaterials vornehmen und den Schnitt planen.
| | x | x |
- 8.3.4 mittels standardisierter Schnittsoftware nach gestalterischen Regeln einen Roh- schnitt durchführen.
| | x | x |
- 8.3.5 den Rohschnitt gemäß den gestalterischen Vorgaben prüfen und optimieren.
| | | x |
- 8.3.6 die Farbbearbeitung nach technischen und gestalterischen Vorgaben (Color-Correction) vornehmen.
| | | x |
- 8.3.7 das Tonprodukt gemäß den Kundenwünschen gestalten (zB Tonmontage, Klanggestaltung, Tonmischung, Routing).
| | x | x |
- 8.3.8 einfache Animationen nach definierten Vorgaben oder unter Anleitung unter Zuhilfenahme standardisierter Software erstellen.
| | x | |
- 8.3.9 Titelgrafiken und Grafikinserts herstellen, animieren und implementieren.
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- 8.3.10 Sprachaufnahmen für die Nachvertonung erstellen und in das Schnittprojekt implementieren.
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- 8.3.11 Stand- und Laufbildsequenzen unter Zuhilfenahme von Bearbeitungs- und Effektsoftware nachbearbeiten.
| | | x |
- 8.3.12 den editierten Schnitt bezüglich der Übereinstimmung mit dem Auftrag beurteilen.
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- 8.3.13 den editierten Schnitt nach gestalterischen und technischen Vorgaben für die Bereitstellung auf verschiedenen Verwendungs- und Verbreitungswegen in das erforderliche Zielformat exportieren und gegebenenfalls den Kundinnen/Kunden übermitteln.
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- 8.3.14 audiovisuelle Bewegtbildinhalte in eine digitale Umgebung (zB Websites, Social Media-Plattformen) implementieren.
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- 8.3.15 Daten von einem Speichermedium auf die vorgegebene Dateiablage übertragen und sie korrekt strukturiert ablegen.
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- 8.3.16 Daten einschließlich des Endprodukts auf ihre Vollständigkeit kontrollieren sowie mit Umsicht und nach Absprache sichern und archivieren.
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Lehrabschlussprüfung
Gliederung
§ 4. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung.
(2) Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten.
(3) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person die letzte Klasse der fachlichen Berufsschule positiv absolviert oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
(4) Die Aufgaben der Lehrabschlussprüfung haben nach Umfang und Niveau deren Zweck und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen.
(5) Schriftlich Prüfungsteile können von der Lehrlingsstelle auch in computerunterstützter Form durchgeführt werden.
Theoretische Prüfung
§ 5. Die theoretische Prüfung besteht aus dem Gegenstand „Grundlagen der Medienwirtschaft“ und hat schriftlich zu erfolgen.
Gegenstand „Grundlagen der Medienwirtschaft“
§ 6. (1) Die zur Prüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten:
- 1. Struktur und Merkmale der Medienbranche sowie Trends und Entwicklungen,
- 2. Anforderungen an Medienerzeugnisse,
- 3. berufsrelevante Rechtsvorschriften in der Planung von Konzepten für Medienerzeugnisse,
- 4. Grundlagen des Projektmanagements sowie Schritte der Konzeptentwicklung,
- 5. berufsspezifische Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung von Medienprodukten,
- 6. Grundsätze der Farblehre und Typografie.
(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
- 1. fachliche Richtigkeit,
- 2. Vollständigkeit der Aufgabenlösung.
(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 150 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 180 Minuten zu beenden.
Praktische Prüfung
§ 7. Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“.
Gegenstand „Prüfarbeit“
§ 8. (1) Die Prüfung ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrages, unter Einschluss von Arbeitsplanung sowie Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle, in Form von zusammenhängenden Arbeitsabläufen durchzuführen, um die berufliche Kompetenz der zur Prüfung antretenden Person festzustellen. Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung:
- 1. Schwerpunkt Webdesign:
- a) Gestaltungsgrundsätze nach Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit anzuwenden,
- b) eine vorhandene Corporate Identity (CI) und/oder ein vorliegendes Corporate Design Manual (CDM) zu lesen und anzuwenden,
- c) Wireframes und/oder Screendesigns mit geeigneter Software unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze zu entwickeln,
- d) den unterschiedlichen Endgeräten, Bildschirmauflösungen und Bildschirmgrößen angepasste Weboberflächen benutzerfreundlich zu gestalten (zB Usability, User-Experience, schnelle Ladezeiten, Übersichtlichkeit, Barrierefreiheit),
- e) unterschiedlichste Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) unter Beachtung webkritischer Kriterien (zB Auflösung, Speicherbedarf, Ladegeschwindigkeit, Transparenzunterstützung, Videocodec) zu bearbeiten,
- f) vorgegebene Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) und interaktive Komponenten in Websites einbinden.
- 2. Schwerpunkt Grafik und Print:
- a) Gestaltungsgrundsätze nach Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit anzuwenden,
- b) eine vorhandene Corporate Identity (CI) und/oder ein vorliegendes Corporate Design Manual (CDM) zu lesen und anzuwenden,
- c) Print- oder Digitalprodukte mit geeigneten Layout-, Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze zu erstellen,
- d) Textelemente mit Blick auf typographische Vorgaben zu gestalten,
- e) Bilder und Grafiken selbst anzufertigen,
- f) auf Basis eines Briefings grafische Elemente (zB Logos) unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze zu designen,
- g) verschiedene Elemente (zB Bilder, Grafiken, Texte, Hintergründe, Logos, Icons, Tabellen) in Layouts zu platzieren und allfällige Anpassungen vorzunehmen,
- h) Prototypen und Anschauungsmaterial (Mockup) zu erstellen.
- 3. Schwerpunkt Digitalmarketing:
- a) Texte, Bilder und Grafiken für Digitalmarketing zu nutzen,
- b) nach Vorgaben den zu bearbeiteten Content für Websites und Blogs (zB Texte, Grafiken, Bilder) nach SEO-Kriterien anzupassen und zu optimieren,
- c) Websites und Blogs nach Kundenanforderungen selbstständig zu betreuen (zB Aktualisierung von Bildern, Texten, Plugins, Themes),
- d) Content in CMS-Systemen vor dem Hintergrund von Usability, Accessibility sowie User-Experience aufzubereiten,
- e) Websites suchmaschinenrelevant zu gestalten und Tools zur Optimierung der Suchmaschinenergebnisse anzuwenden,
- f) digitale Ads-Kampagnen nach Vorgaben umzusetzen,
- g) vorgegebene Layouts in E-Mail-Marketing-Tools unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erstellen oder zu bearbeiten,
- h) Content für E-Mail-Marketing (zB Texte, Bilder, Grafiken) zu erarbeiten, zu testen und zu optimieren.
- 4. Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung:
- a) die nötigen Komponenten bzw. Geräte (Kamera-, Licht-, Ton- und Studioequipment) nach Vorgabe aufzubauen und deren Einsatzfähigkeit zu prüfen,
- b) Bild- und Tonaufnahmen unter Berücksichtigung der technischen (zB Aufzeichnungsformate, Abtastrate) und gestalterischen Vorgaben durchzuführen,
- c) mit ausgewählten Methoden die Video- und Tonaufnahme (zB Bild- und Tonpegel) zu kontrollieren und bereits während der Aufnahme die Bild- und Tonqualität zu optimieren,
- d) mittels standardisierter Schnittsoftware nach gestalterischen Regeln einen Rohschnitt durchzuführen,
- e) Titelgrafiken und Grafikinserts herzustellen, zu animieren und zu implementieren,
- f) Sprachaufnahmen für die Nachvertonung zu erstellen und in das Schnittprojekt zu implementieren,
- g) audiovisuelle Bewegtbildinhalte in eine digitale Umgebung (zB Websites, Social Media-Plattformen) zu implementieren,
- h) Daten von einem Speichermedium auf die vorgegebene Dateiablage zu übertragen und sie korrekt strukturiert abzulegen.
(2) Die Prüfungskommission hat jeder zur Prüfung antretenden Person Aufgaben zu stellen, die in der Regel in sechs Stunden ausgeführt werden können.
(3) Die Prüfung ist nach acht Stunden zu beenden.
(4) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
- 1. Kundenorientierung,
- 2. fachgerechte Umsetzung,
- 3. Effizienz in Planung und Umsetzung.
Gegenstand „Fachgespräch“
§ 9. (1) Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.
(2) Als Einstieg in das Fachgespräch hat die zur Prüfung antretende Person ein Projekt, welches die Umsetzung eines Kundenauftrages (Produkt oder Dienstleistung) darstellt, zu präsentieren. In der Präsentation sind folgende Punkte darzustellen:
- 1. Gegenstand des Kundenauftrags,
- 2. erbrachte Leistungen der zur Prüfung antretenden Person im Rahmen der Konzeptentwicklung, der Projektplanung, der Umsetzung von Produkt bzw. Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung.
Im anschließenden Fachgespräch ist im Rahmen eines Gesprächs, das sich ausgehend vom präsentierten Projekt, auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz der zur Prüfung antretenden Person festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs und der Schwerpunktausbildung der zur Prüfung antretenden Person zu berücksichtigen. Inhalte aus den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und Qualitätsmanagement sind miteinzubeziehen.
(3) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
- 1. inhaltliche Plausibilität des präsentierten Projektes,
- 2. Präsentationsverhalten und -technik,
- 3. fachliche Richtigkeit und Praxistauglichkeit,
- 4. professionelle Gesprächsführung.
(4) Das Fachgespräch soll zumindest 25 Minuten zu dauern, wobei der zur Prüfung antretenden Person 10 Minuten für die Präsentation zur Verfügung stehen. Es ist nach 35 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung der zur Prüfung antretenden Person nicht möglich ist.
Wiederholungsprüfung
§ 10. (1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
(2) Bei der Wiederholung der Lehrabschlussprüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Gegenstände zu prüfen.
Zusatzprüfung
§ 11. (1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in einem Schwerpunkt der Lehrberufe Medienfachkraft oder Medienfachmann/Medienfachfrau kann unter Berücksichtigung von Abs. 2 eine Zusatzprüfung gemäß § 27 Abs. 1 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, in der jeweils geltenden Fassung, in einem Schwerpunkt des Lehrberufs Medienfachkraft gemäß dieser Verordnung abgelegt werden.
(2) Eine Zusatzprüfung in dem Schwerpunkt, dessen Bezeichnung gemäß § 12 geführt werden darf, ist nicht möglich.
(3) Die Zusatzprüfung in einem Schwerpunkt hat sich in diesem Fall auf die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch zu erstrecken. Die §§ 7 bis 10 sind anzuwenden.
Übergangsbestimmungen
§ 12. Personen, die die Lehrabschlussprüfung in den folgenden Lehrberufen abgelegt haben, sind auf Grund des § 24 Abs. 5 BAG, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023 zur Führung der nachfolgenden Bezeichnung berechtigt:
- 1. Medienfachmann/Medienfachfrau – Webdevelopment und audiovisuelle Medien (Audio, Video und Animation): Medienfachkraft – Webdesign und Medienfachkraft – Video- und Audiogestaltung.
- 2. Medienfachmann/Medienfachfrau – Grafik, Print, Publishing und audiovisuelle Medien (Audio, Video und Animation): Medienfachkraft – Grafik und Print und Medienfachkraft – Video- und Audiogestaltung.
- 3. Medienfachmann/Medienfachfrau – Online-Marketing: Medienfachkraft – Digitalmarketing.
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
§ 13. (1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der §§ 4 bis 11 mit 1. Juli 2025 in Kraft.
(2) Die §§ 4 bis 11 treten mit 1. Juli 2026 in Kraft.
(3) Die Medienfachmann/Medienfachfrau-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 156/2018, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 116/2023, tritt mit Ausnahme der §§ 4 bis 11 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft.
(4) Die §§ 4 bis 11 der Verordnung BGBl. II Nr. 156/2018, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 116/2023, treten mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.
(5) Diese Verordnung ist nach Maßgabe folgender Übergangsbestimmungen anzuwenden:
- 1. Lehrlinge, die mit Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 156/2018 ausgebildet werden, sind bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 156/2018 auszubilden. Bei Fortsetzung der Ausbildung nach einer Unterbrechung ist die gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 156/2018 zurückgelegte Lehrzeit auf die Lehrzeit gemäß dieser Verordnung zur Gänze anzurechnen.
- 2. Lehrlinge, die gemäß dieser Verordnung ausgebildet werden und deren vereinbarte Lehrzeit vor dem 1. Juli 2026 endet oder gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 156/2018 ausgebildet werden, können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung gemäß den §§ 4 bis 10 der Verordnung BGBl. II Nr. 156/2018 antreten.
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