95. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Timor-Leste am 30. Mai 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. III Nr. 13/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 69/2022) hinterlegt.
Stocker
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)