96. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Timor-Leste am 30. Mai 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs (BGBl. III Nr. 51/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 130/2013) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Niederlande am 23. Juli 2014 die Anwendung des Übereinkommens auf Aruba erstreckt.
Stocker
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