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BGBl III 96/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

96. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

96. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Timor-Leste am 30. Mai 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs (BGBl. III Nr. 51/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 130/2013) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Niederlande am 23. Juli 2014 die Anwendung des Übereinkommens auf Aruba erstreckt.

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