84. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Laut Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Vorbehalte1 in Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 5 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 203/2023) für einen weiteren Zeitabschnitt von drei Jahren erneuert:
- – Dänemark am 29. April 2025 mit Wirkung ab 1. August 2025;
- – Niederlande (für Aruba) am 6. Dezember 2023 mit Wirkung ab 1. Mai 2024.
Ferner hat Belgien seinen Vorbehalt1 teilweise zurückgenommen und den angepassten Vorbehalt mit Wirkung vom 15. Jänner 2025 für drei weitere Jahre erneuert.
Stocker
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)