85. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen
Laut Mitteilung der Regierungen der Vereinigten Staaten hat Kiribati am 20. Mai 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BGBl. Nr. 432/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 52/2025) hinterlegt.
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