43. Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
43.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[Eröffnungsnote des Europarats in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Eröffnungsnote des Europarats in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats wurde die Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 von den Vertragsparteien des Übereinkommens1 angenommen und ist mit 2. April 2007 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 1: Eröffnungsnote des Europarats in englischer Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Eröffnungsnote des Europarats in deutschsprachiger Übersetzung
Anlage 3
Anlage 3: Österreichische Antwortnote in englischer Sprache
Anlage 4
Anlage 4: Österreichische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung
Stocker
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