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BGBl III 43/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

43. Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
43. (NR: GP XXII RV 133 AB 458 S. 58 . BR: AB 7037 S. 709 .)

43. Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

43.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[Eröffnungsnote des Europarats in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Eröffnungsnote des Europarats in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Österreichische Antwortnote in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Österreichische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats wurde die Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 von den Vertragsparteien des Übereinkommens11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 471/1975. angenommen und ist mit 2. April 2007 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1: Eröffnungsnote des Europarats in englischer Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Eröffnungsnote des Europarats in deutschsprachiger Übersetzung

Anlage 3

Anlage 3: Österreichische Antwortnote in englischer Sprache

Anlage 4

Anlage 4: Österreichische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung

Stocker

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