42. Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
42.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[Änderung in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Änderung in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Änderung in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Änderung in russischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Mai 2008 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung des Übereinkommens von Aarhus1 tritt gemäß Art. 14 Abs. 4 des Übereinkommens mit 20. April 2025 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten und folgende internationale Organisation die Änderung ratifiziert, genehmigt oder angenommen:
Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne die Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Europäische Union, Finnland, Frankreich (ohne Neukaledonien, Französisch-Polynesien sowie Wallis und Futuna), Georgien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Republik Moldau, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Anlage 1
Anlage 1: Änderung in deutscher Sprachfassung (Übersetzung)
Anlage 2
Anlage 2: Änderung in englischer Sprachfassung
Anlage 3
Anlage 3: Änderung in französischer Sprachfassung
Anlage 4
Anlage 4: Änderung in russischer Sprachfassung
Stocker
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