44. Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
44.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Übereinkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Geschehensklausel des Übereinkommens siehe Anlagen]
[Schlussakte in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Schlussakte in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Geschehensklausel der Schlussakte siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Dezember 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Übereinkommen gemäß seinem Art. 6 Abs. 2 am 19. Februar 2025 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 170 vom 11.6.2014 S. 5, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 1: Übereinkommen in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Übereinkommen in englischer Sprache
Anlage 3
Anlage 3: Geschehensklausel des Übereinkommens
Anlage 4
Anlage 4: Schlussakte in deutscher Sprache
Anlage 5
Anlage 5: Schlussakte in englischer Sprache
Anlage 6
Anlage 6: Geschehensklausel der Schlussakte
Stocker
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