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BGBl III 44/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

44. Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
44. (NR: GP XXV RV 784 S. 96 . BR: AB 9456 S. 846 .)

44. Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

44.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Übereinkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel des Übereinkommens siehe Anlagen]

[Schlussakte in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Schlussakte in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel der Schlussakte siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Dezember 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Übereinkommen gemäß seinem Art. 6 Abs. 2 am 19. Februar 2025 in Kraft getreten.

Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 170 vom 11.6.2014 S. 5, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1: Übereinkommen in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Übereinkommen in englischer Sprache

Anlage 3

Anlage 3: Geschehensklausel des Übereinkommens

Anlage 4

Anlage 4: Schlussakte in deutscher Sprache

Anlage 5

Anlage 5: Schlussakte in englischer Sprache

Anlage 6

Anlage 6: Geschehensklausel der Schlussakte

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