203. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat der Irak am 8. August 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden (BGBl. Nr. 406/1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 202/2021), hinterlegt.
Stocker
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