204. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat Zypern am 28. April 2025 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (BGBl. III Nr. 85/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 114/2023) hinterlegt.
Ferner wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 110/2016 dahingehend berichtigt, dass Katar nicht am 10. Jänner 2013, sondern am 10. Jänner 2014 seine Beitrittsurkunde hinterlegt hat.
Stocker
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