202. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 122) über die Beschäftigungspolitik
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Côte d'Ivoire das Übereinkommen (Nr. 122) über die Beschäftigungspolitik (BGBl. Nr. 355/1972, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 101/2025) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 5 Abs. 3 für Côte d'Ivoire am 18. November 2026 in Kraft.
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