201. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Bangladesch das Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (BGBl. III Nr. 101/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 103/2025) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 3 für Bangladesch am 20. November 2026 in Kraft.
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