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BGBl III 177/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

177. Kundmachung: Geltungsbereich des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)

177. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 31. März 2025 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nachstehende Erklärung zum WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996) (BGBl. III Nr. 28/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 23/2025) abgegeben:

„Gemäß Art. 3 Abs. 3 wird das Vereinigte Königreich das Merkmal der Festlegung nicht anwenden. Diese Erklärung wird in Bezug auf das Vereinigte Königreich und die Gebiete Isle of Man und Gibraltar abgegeben.“

Die Erklärung wurde ab 1. Juli 2025 wirksam.

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