150. Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
[Durchführungsübereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsübereinkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]
Das Durchführungsübereinkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 für Österreich mit 19. Oktober 2025 in Kraft.
Laut Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Serbien gehören dem Durchführungsübereinkommen folgende weitere Staaten an:
Albanien, Bulgarien, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Ungarn.
Anlage 1
Anlage 1: Durchführungsübereinkommen in englischer Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Durchführungsübereinkommen in deutscher Übersetzung
Stocker
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