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BGBl III 135/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

135. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
135. (NR: GP XXVIII RV 110 AB 182 S. 37 . BR: AB 11661 S. 980 .)

135. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

135.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in slowakischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 17 Abs. 2 des Abkommens wurden am 17. Oktober 2024 bzw. 12. August 2025 (eingegangen am 14. August 2025) vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 2 mit 13. September 2025 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in slowakischer Sprache

Stocker

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