135. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
135.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in slowakischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 17 Abs. 2 des Abkommens wurden am 17. Oktober 2024 bzw. 12. August 2025 (eingegangen am 14. August 2025) vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 2 mit 13. September 2025 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in slowakischer Sprache
Stocker
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