136. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
136.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in ungarischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 14 Abs. 2 des Abkommens erfolgten am 22. November 2024 bzw. 14. August 2025; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 13. September 2025 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in englischer Sprache
Anlage 3
Anlage 3: Abkommen in ungarischer Sprache
Stocker
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