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BGBl III 136/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

136. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
136. (NR: GP XXVIII RV 111 AB 183 S. 37 . BR: AB 11662 S. 980 .)

136. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

136.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in ungarischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 14 Abs. 2 des Abkommens erfolgten am 22. November 2024 bzw. 14. August 2025; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 13. September 2025 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in englischer Sprache

Anlage 3

Anlage 3: Abkommen in ungarischer Sprache

Stocker

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