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BGBl III 134/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

134. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit
134. (NR: GP XXVII RV 2460 AB 2515 S. 259 . BR: AB 11475 S. 966 .)

134. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit

134.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in japanischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 27 des Abkommens wurden am 26. Juni 2024 bzw. 10. September 2025 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 mit 1. Dezember 2025 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprachfassung

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in englischer Sprachfassung

Anlage 3

Anlage 3: Abkommen in japanischer Sprachfassung

Stocker

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