134. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit
134.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in japanischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 27 des Abkommens wurden am 26. Juni 2024 bzw. 10. September 2025 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 mit 1. Dezember 2025 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprachfassung
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in englischer Sprachfassung
Anlage 3
Anlage 3: Abkommen in japanischer Sprachfassung
Stocker
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