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BGBl III 133/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

133. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

133. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Malta seine Vorbehalte hinsichtlich Art. 30 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 1 lit. e11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 164/2014 idF BGBl. III Nr. 141/2018 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 83/2025) ab 1. November 2024 für weitere fünf Jahre verlängert.

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