Eine widerrechtliche Verwendung eines Kfz iSd § 82 Abs 8 erster Satz KFG liegt vor, wenn seit dessen erstmaliger Einbringung in das Bundesgebiet mehr als ein Monat vergangen ist, unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet erfolgt ist (VwGH 26. 1. 2023, Ra 2022/16/0043).
Ra 2024/02/0164