Der VwGH (EU 2024/0001 bis 0002, Ra 2021/04/0009; Ra 2021/04/0107) hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob die innerstaatlich vorgesehene Möglichkeit der Zurückweisung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO aufgrund der bereits zuvor erfolgten Einlegung eines gerichtl Rechtsbehelfs nach Art 79 in derselben Rechtssache und des Umstands der Anhängigkeit dieses Rechtsbehelfs bei Gericht eine zulässige Modalität zur Regelung des Zusammenspiels dieser Rechtsbehelfe darstellt (1.