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BGH: Werbung mit "klimaneutral"

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2024/61VbR 2024, 83 Heft 3 v. 6.8.2024

Nach dem BGH (I ZR 98/23) ist bei einer Werbung mit mehrdeutigen umweltbezogenen Begriffen wie "klimaneutral" zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig erforderlich, dass bereits in der Werbung selbst eindeutig und klar erläutert wird, welche konkrete Bedeutung - Vermeidung von CO2-Emissionen oder CO2

Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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