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Verbandsklage gegen Software-Nutzungsbedingungen: Passivlegitimation

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/6VbR 2022, 18 - 19 Heft 1 v. 26.1.2022

Als "Verwender" von AGB passivlegitimiert nach § 28 Abs 1 KSchG ist grundsätzlich (nur) der Vertragspartner des unter Zugrundelegung der AGB geschlossenen Vertrags. Ein Dritter kann nur bei erheblichem Eigeninteresse an der AGB-Verwendung als Verwender angesehen werden. Hier: keine Passivlegitimation des Verkäufers eines smarten Lautsprechers in Hinblick auf die Software-Nutzungsbedingungen.

9 Ob 48/21f

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