Der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung iSd § 4 Abs 1 Z 4 FAGG umfasst auch die Speichermedienvergütung iSd § 42b UrhG und muss als Summe angegeben werden. Die Angabe der Preisbestandteile reicht nicht aus.
Der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung iSd § 4 Abs 1 Z 4 FAGG umfasst auch die Speichermedienvergütung iSd § 42b UrhG und muss als Summe angegeben werden. Die Angabe der Preisbestandteile reicht nicht aus.