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Keine Rechtsschutzdeckung bei Direktklagen gegenüber Kfz-Herstellern im Abgasskandal?

BeitragAufsatzAndreas RiedlerVbR 2022/5VbR 2022, 13 - 18 Heft 1 v. 26.1.2022

Aktuell werden tausende Verfahren direkt gegen die Hersteller abgasmanipulierter Kfz mit dem Hinweis geführt, dass diese durch systematisches, langjähriges, bewusstes und gewolltes Inverkehrbringen (auch) deren Käufer zumindest bedingt vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht haben. Zahlreiche Kläger haben Rechtsschutz(RS)-Versicherungen, welche in den vergangenen Jahren auch tausende Deckungszusagen für diese Direktprozesse erteilten. In diese Ausgangslage brachten nun zwei jüngste Entscheidungen Unruhe: Das BGHS Wien als ErstG und das HG Wien als BerG lehnten übereinstimmend eine Deckungsklage auf Kostenübernahme der Direktklage gegen den Hersteller ab. Als Folge dieser Entscheidungen ziehen mehrere Versicherer schon erteilte Deckungszusagen zurück bzw lehnen neue Deckungszusagen ab - Zeit und Anlass für eine nähere Analyse.

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