Am 25. 6. 2021 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" erlassen. Das Gesetz ist zum 1. 1. 2022 in Kraft getreten. Der Beitrag stellt die Neuregelung vor und konzentriert sich dabei auf die neuen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf sowie über den Kauf von Waren mit digitalen Elementen.
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