Die Wahrung des Erfordernisses der Klarheit und Verständlichkeit einer Klausel (Art 5 Klausel-RL) stellt einen der Gesichtspunkte dar, die im Rahmen der Beurteilung der Missbräuchlichkeit dieser Klausel nach Art 3 Abs 1 Klausel-RL zu berücksichtigen sind. Eine Indexklausel, die es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den vom Unternehmer angewandten Wechselkurs jederzeit selbst zu bestimmen, ist missbräuchlich.