Bei vor dem 11. 6. 2010 abgeschlossenen Krediten, auf die § 33 Abs 8 BWG aF anzuwenden ist, haben Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung auch der laufzeitunabhängigen Kosten. Bei solchen Altkrediten stellt sich die Frage einer richtlinienkonformen Auslegung iSv Lexitor nicht.
5 Ob 118/21w