Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden ua die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.

